Für Eltern ist es wichtig, die rechtliche Struktur des Schweizer Bildungssystems zu verstehen.
Die Bundesverfassung garantiert eine landesweite Bildungspflicht !
Jedes Kind muss zwingend eine Grundbildung erhalten. Die konkrete Umsetzung (die Schulbesuchspflicht) sowie die Bewilligung alternativer Bildungswege liegen jedoch in der alleinigen Souveränität der 26 Kantone.
In Bezug auf den Heimunterricht (Homeschooling) lassen sich die Kantone in drei rechtliche Kategorien einteilen :
Bewilligung unter Bedingungen (Liberale Praxis) :
In diesen Kantonen ist Heimunterricht generell möglich, sofern die kantonalen Lehrpläne eingehalten und Lernkontrollen durchgeführt werden.
Je nach Kanton ist keine pädagogische Ausbildung der Eltern erforderlich, oder sie wird erst nach einer gewissen Frist zur Pflicht (beispielsweise ab dem zweiten Jahr im Kanton Zürich).
Dazu gehören : ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, AR, AI, GR, TI, VD, VS, NE, GE.
Bewilligung nur mit pädagogischer Qualifikation (Restriktive Praxis) :
In diesen Kantonen ist der Heimunterricht an sehr strenge Kriterien geknüpft. Ohne eine anerkannte pädagogische Ausbildung der unterrichtenden Person wird eine Bewilligung in der Regel nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen erteilt (beispielsweise aus schwerwiegenden medizinischen Gründen).
Dazu gehören : BS, BL, FR, AG, SO, SG.
Prüfung im Einzelfall (Zwischenposition) :
Hier ist der Heimunterricht gesetzlich nicht völlig ausgeschlossen, wird jedoch im Rahmen von Einzelprüfungen restriktiv bewertet. Er stellt somit keinen standardisierten oder garantiert zugänglichen Bildungsweg dar.
Dazu gehören : SH, TG.