Hilfe im Dschungel, damit die Entwicklung und Förderung nicht am Geld scheitern
Der Bereich der Sozialversicherungen in der Schweiz ist komplex. Viele Leistungen unterliegen der sogenannten Holschuld : Sie werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen aktiv beantragt werden.
Bevor Sie Anträge stellen, nutzen Sie die kostenlose Fachberatung, aber erst, nachdem Sie die offizielle Diagnose erhalten haben.
Pro Infirmis : Die zentrale Anlaufstelle für Sozialberatung und kantonale Hilfen.
Sie unterstützen beim Ausfüllen der IV-Formulare. Da Pro Infirmis oft nicht alle lokalen Kleinst-Angebote (z. B. Stadt Bern) kennt, lohnt sich zusätzlich eine Eigenrecherche.
Cap-Contact (Suisse romande / Fribourg) : Spezialisierte Fachstelle für Assistenzberatung und Sozialversicherungen
Eine wertvolle Unterstützung bei der Budgetplanung für die häusliche Pflege und Entlastung
ZSL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben) : Experten für den Assistenzbeitrag und die Anstellung von Betreuungspersonal in der Deutschschweiz.
Die 3 nationalen Säulen der IV
(Gesetzlicher Anspruch)
Diese Leistungen basieren auf dem Bundesgesetz und stehen Ihnen schweizweit bei entsprechender Diagnose rechtlich zu.
Medizinische Massnahmen und Hilfsmittel Übernahme von Therapien (Ergo, Logo, Physio) sowie spezialisierten Geräten.
Hilflosenentschädigung (HE) und Intensivpflegezuschlag (IPZ) : Monatliche Barleistungen für den zeitlichen Mehraufwand bei der Betreuung und Überwachung im Vergleich zu gesunden Kindern.
Assistenzbeitrag Ein Budget, mit dem Sie eigene Betreuungspersonen anstellen können, um den Familienalltag zu entlasten.
Zusatzleistungen
(kantonale und örtliche)
Diese Leistungen variieren stark je nach Wohnort und ergänzen die Bundesleistungen.
Kanton Freiburg : Pauschalentschädigung
Eine direkte finanzielle Entschädigung für Angehörige, die eine hilfsbedürftige Person zu Hause pflegen. Gilt für den gesamten Kanton Freiburg.
Deutschschweizer Kantone (exklusiv Solothurn) : Anstellung und Entlastung
In diesen Kantonen erfolgt die finanzielle Anerkennung meist über die Anstellung der Eltern bei einer Spitex-Organisation (Lohn für Pflegearbeit) oder im Kanton Bern auch über subventionierte Entlastungsdienste:
Im Kanton Solothurn ist es prinzipiell auch möglich, nur schwieriger eine Spitex-Organisation zu finden, die so was machen darf und auch macht.
Stadt Bern : Fondshilfe
Die Stadt Bern verfügt über eigene Fonds für Einwohner in finanziellen Notlagen
Wenn die IV nicht zahlt !
Das Auffangnetz (Stiftungen)
Für Kostenlücken bei Spezialtherapien, Ferienlagern oder besonderen Hilfsmitteln.
Pro Infirmis: Individuelle Finanzhilfe (FLB): Übernahme von Restkosten, wenn alle anderen Versicherungen ausgeschöpft sind.
Stiftung Cerebral : Unterstützt entgegen dem Namen oft auch bei Autismus/NDD, sofern spezialisierte Hilfsmittel für Mobilität oder Sicherheit benötigt werden.
Stiftung Denk an mich: Beiträge an Ferien- und Freizeitaktivitäten für Menschen mit Behinderung.
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